Ich maße mir nicht an, die Situation in Katar umfassend zu bewerten. Daher möchte ich an dieser Stelle auf einen aktuellen Bericht von Amnesty International verlinken und hier im Blog auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage mehrerer Politiker vom November 2018 zur Situation der Menschenrechte in Katar verweisen; eine für mich glaubwürdige Quelle.
(Vollständige Antwort siehe https://kleineanfragen.de/bundestag/19/5948-menschrechtssituation-in-katar.txt die Zusammenfassung unten ist von mir):
Arbeiterrechte
Die Lage der Arbeitsmigranten in Katar hat insbesondere durch die Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft erheblich an Aufmerksamkeit gewonnen. Der Umgang mit ausländischen Niedriglohnarbeitern auf den Großbaustellen hat dabei zurecht internationale Kritik ausgelöst. Katar hat sich dieser Kritik inzwischen gestellt und sich als erster Golfstaat gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, den Rechtsstatus sowie die Arbeitsschutz- und Sozialstandards zu verbessern und zu kodifizieren.
Die zügige Umsetzung der Maßnahmen erfordert ein konsequentes Vorgehen der katarischen Regierung sowie in- und ausländischer Projektfirmen.
Die Internationale Arbeitsorganisation unterstützt und überwacht die Umsetzung mit einem Anfang 2018 eröffneten Länderbüro. Auch die Bundesregierung wird den Umgang mit Arbeitsmigranten in Katar weiter aktiv im Blick behalten.
Frauenrechte
Die Lage der Frau ist auch in Katar noch vielfach durch die Regeln der Scharia geprägt. Dennoch hat die gesellschaftliche Partizipation von Frauen in Katar bedeutende Fortschritte machen können, auch im Vergleich zu anderen konservativen muslimischen Ländern (uneingeschränkter Zugang zu Bildung, Berufsleben, Bewegungsfreiheit in der Öffentlichkeit), und wird im „top down“ Prozess von weiblichen Mitgliedern der Herrscherfamilie vorgelebt.
Allerdings steht eine völlige Gleichstellung weiterhin aus, etwa im Familien- und im Erbrecht . Zudem werden die tatsächlichen Entwicklungsmöglichkeiten, der Bildungsweg und die Berufswahl junger Frauen stark vom familiären Umfeld geprägt .
Presse- und Meinungsfreiheit
Wenngleich die Verfassung Katars in den Artikeln 47 und 48 die Meinungs- und Pressefreiheit im Rahmen der geltenden Gesetze garantiert, unterliegen sie in der Praxis deutlichen Einschränkungen. Medien, einschließlich Internetangebote, unterliegen einer systematischen Kontrolle. Defizite bei der Meinungs- und Pressefreiheit werden von der jüngeren Generation thematisiert, die die sozialen Medien als Kommunikationsmittel und Ventil nutzt. Hier werden im Vergleich zu klassischen Medien mehr Freiräume zugelassen.
Religionsfreiheit
Der sunnitische Islam ist Staatsreligion, seine Regeln bestimmen den Alltag und die Rechtsordnung. Es gibt jedoch eine gut integrierte, autochthone schiitische Minderheit (ca. 10 Prozent), die eigene Moscheen unterhält. Imame werden vom Religionsministerium ernannt, das Predigten und religiöse Versammlungen überwacht. In privater Trägerschaft organisierte Wohlfahrtsvereine und Stiftungen konservativ-islamischer Kreise stehen unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Spendensammlungen müssen den Finanzbehörden angezeigt werden. Es leben rund 700 000 Christen in Katar. Die Gemeinden verfügen über umfangreiche Kirchenräumlichkeiten im „Religious Complex“ von Doha. Zum Vatikan bestehen diplomatische Beziehungen. Mittlerweile sind auch religiöse Versammlungsräume für Hindus zugelassen. Zum jährlich in Doha veranstalteten Internationalen Interreligiösen Dialog-Forum (DICID) werden Vertreter der christlichen Kirchen und jüdischer Organisationen eingeladen.
LSBTI-Rechte
Homosexuelle Handlungen sind in Katar illegal und können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Eine Gleichstellung der Rechte von LSBTI gibt es nicht, auch wenn sie im privaten Rückzugsbereich geduldet und de facto nicht verfolgt werden. Der Vorsitzende des katarischen Organisationskomitees für die Fußballweltmeisterschaft 2022, Hassan Al Thawadi, weist in Interviews und Briefings für ausländische Medien, Nichtregierungsorganisationen und Parlamentsausschüsse regelmäßig darauf hin, dass LSBTI-Sportler und -Fans in Katar willkommen seien und dies nicht nur für die Fußballweltmeisterschaft gelte.